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Wie der geneigte Studierende die Kandidaten seines/ihres Vertrauens wählen kann, findet ihr bei der "Sendung ohne Maus" vom CampusTV Flace.24

Studieren mit Kind

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Informationen zum Nachteilsausgleich für Kindererziehung
im Studium
und im BAföG

Studienleistungen

Entstehen bei der Absolvierung von Studienleistungen und Prüfungen durch die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren Nachteile, können diese durch Modifikationen der Leistungen ausgeglichen werden (Grundlage Nachteilsausgleiche im Hochschulgesetz für Schleswig-Holstein). Als Nachweis einer Krankheit des Kindes gilt, analog zu eigenen Erkrankungen, ein ärztliches Attest.
Studierende Eltern können für die gesetzlich geregelten Erziehungszeiten Urlaubssemester beantragen. Während eines laufenden Urlaubssemesters können jedoch keine Studienleistungen erbracht werden. Studierende Eltern können sich an der Universität Flensburg vorrangig in Seminare eintragen.

Vorgehen:

  • vor dem allgemeinen Einschreibtermin
  • mit Nachweis (Geburtsurkunde/n) und Stundenplan zu den
  • Sekretariaten der einzelnen Fächer gehen dort erfolgt die Eintragung in die Seminare gemäß Stundenplan

Eure Praxiserahrungen sind wichtig!

Die Anerkennung von Nachteilsausgleichen für Kindererziehung im Studium läuft an der Universität Flensburg nicht immer reibungslos. Die StuBS Beratung kann Problemfelder, wie z. B. Fehlzeiten in der Anwesenheitspflicht, nur an die politischen Gremien, die gewählten studentischen Vertreter im AStA und im Senat weiterleiten, wenn die Probleme konkret benannt werden.

Bitte nutzt die Möglichkeit Unstimmigkeiten in die politischen Gremien zu tragen, entweder über Email oder in einer persönlichen Beratung.

Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen findet ihr unter Kindererziehung und Studium geht das?.

BAföG

Studentinnen und Studenten, die mit Kind/ern bis zu 10 Jahren in einem Haushalt leben, haben im BAföG Anspruch auf:

Freibeträge beim Einkommen des Ehegatten
Freibeträge bei Einkommen und Vermögen des Auszubildenden
Kinderbetreuungszuschlag
Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

Auf Antrag wird für Kinder, die mit im Haushalt leben, ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt. Der Zuschlag wird pauschal, ohne Nachweis von Betreuungskosten, gewährt. Dadurch erhöht sich der Bedarfssatz für das erste Kind um 113 €, und für jedes um 85 €.

Verzögert sich durch das Studium durch die Kinderbetreuung, kann eine Förderung über die absolute Förderungshöchstdauer hinaus und eine Terminverlängerung für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) gewährt werden. Als angemessen gilt:

  • Schwangerschaft: 1 Semester,
  • bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres: 1 Sem. pro Lebensjahr,
  • für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester,
  • für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester.

Die Zahlung über die Förderungshöchstdauer hinaus erfolgt als Vollzuschuss, dieser Teil der Förderung muss nicht anteilig zurückgezahlt werden. Für Urlaubssemester besteht kein Anspruch auf BAföG. Im Urlaubssemester besteht die Möglichkeit ALG II Leistungen zu beantragen.

Bei Fragen zum Studium und Kindererziehung nutze das Beratungsangebot zum Studiern mit Handicaps der StuBS (StudentInnen Beratung BAföG & Soziales des AStA der Uni) StuBS Zeiten & Kontakt.

Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.

Informationen zum Studieren mit Kind und StuBS Beratungszeiten als pdf.