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Es ist mal wieder soweit: Wahlen an der Uni! Alle Infos findest du hier.
Wie der geneigte Studierende die Kandidaten seines/ihres Vertrauens wählen kann, findet ihr bei der "Sendung ohne Maus" vom CampusTV Flace.24
Erstattung des Beitrages
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Hochschulgesetz |
§ 74 Beitrag der Studierenden (1) Die Studierenden leisten finanzielle Beiträge, die der Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung stehen (Studierendenschaftsbeitrag). (2) Das Studierendenparlament erlässt eine Beitragssatzung, die der Genehmigung des Präsidiums bedarf. Sie muss insbesondere Bestimmungen enthalten über die Beitragspflicht und die Höhe des Beitrags nach Absatz 1; Beitragsanteile, die den Studierenden die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen, sind ebenso gesondert auszuweisen wie Beitragsanteile zur Finanzierung von Kosten, die aufgrund von Erstattungsleistungen im Einzelfall entstehen können. Es ist ferner vorzusehen, dass Studierende von der Verpflichtung zur Zahlung der Anteile des Studierendenschaftsbeitrags, die sich auf die Aufgaben nach § 72 Abs. 2 Nr. 4 beziehen, befreit werden können, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls eine unangemessene Belastung darstellen würden. >> |
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Grundsätzliche Hinweise |
Es besteht, wie oben hervorgehoben, die Möglichkeit einer Erstattung "nach den Umständen des Einzelfalls". Dazu müssen wir ihn prüfen. Die Erstattung der Beiträge zur Studierendenschaft und zum Semesterticket könnt ihr über das unten verlinkte Formular beim AStA beantragen. Die Erstattung des Beitrages zum Studentenwerk müsst ihr selbst separat beantragen beim Studentenwerk, Kiel. Für eine zufriedenstellende Bearbeitung benötigen wir eure Mitarbeit. Bitte lest die folgenden Absätze durch und prüft, ob ein Anspruch besteht. Folgt den Hinweisen, druckt euch ein Antragsformular aus und fügt dem Antrag alle geforderten Belege bei! Fehlen Belege, müssen wir den Antrag zu eurem Nachteil ablehnen. Die Zahl der Anträge gestattet uns keine Belegrecherchen.
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Anspruch auf Erstattung |
§ 4 Anspruch auf Beitragserstattung (1) Erstattungen sind bis spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn zu beantragen. |
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Verfahrensweise zur Erstattung |
§ 5 Verfahrensweise (1) Anträge auf Beitragserstattung sind beim Allgemeinen StudierendenAusschuss (AStA) einzureichen. Über sie entscheidet der AStA-Vorstand auf Grundlage dieser Satzung. Ein im AStA erhältliches Formblatt regelt Erstattung bzw. Auszahlung. |
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Quelle |
Studierendenschaft der Universität Flensburg: Beitragsordnung |
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Antrag auf Erstattung |
Die Erstattung des Semesterbeitrags, genauer der beiden vom AStA verwalteten Beiträge zur Studierendenschaft und zum Semesterticket, ist zu beantragen mit dem im AStA erhältlichen Bitte fügt dem ausgefüllten Antragsformular alle geforderten Belege bei, welche euren Anspruch auf Beitragserstattung für unsere Prüfung nachvollziehbar machen. Den Antrag könnt ihr im AStA in Raum HG 056 abgeben oder in das Postfach #91 (Raum HG 064) einwerfen. Auf Wunsch stellt der AStA eine Quittung aus. Für Nachfragen zum Erstattungsvorgang nutzt bitte unsere E-Mail: semesterticket@uni-flensburg.de. |
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Vorgang der Erstattung |
Wir überweisen die zu erstattenden Beträge an eure angegebene Bankverbindung frühestens 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn. Im Falle der Ablehnung retournieren wir den Ausweis Semesterticket (Abschnitt "Semesterticket" des Leporello), der die Inanspruchnahme der bezahlten Leistung weiterhin ermöglicht. Wir wünschen uns eine zügige Erstattung und danken für eure Mitwirkung! |


